
Außergerichtliches Inkasso
Im außergerichtlichen Inkasso nehmen wir zunächst schriftlichen Kontakt mit dem Schuldner auf. Sollte dieser auf unsere Zahlungsaufforderungen nicht reagieren, setzen wir uns mit ihm telefonisch in Verbindung. Zu einem erfolgreichen außergerichtlichem Inkasso gehören auch:
- Die Prüfung etwaiger Zahlungsvereinbarungen
- Die Adressrecherche
- In Absprache mit unseren Auftraggebern der Abschluss von Vergleichen
Gebühren
Wir berechnen diese Tätigkeit analog Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Übersicht der danach anfallenden Kosten erhalten Sie in unserer Gebührentabelle I. Außergerichtliches Inkasso.
Bei erfolgreicher Realisation trägt der Schuldner unsere Kosten und Sie erhalten Ihre volle Forderung. Eine Erfolgsprovision behalten wir nicht ein.
Sollte ein Betrag dennoch einmal nicht oder nur zum Teil realisiert werden können (z. B. weil der Schuldner zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat), ist die nicht beigetriebene Vergütung von Ihnen zu tragen. Ab zehn Aufträgen pro Kalenderjahr berechnen wir im Nichterfolgsfall nur eine Pauschale i. H. v. EUR 25,00, zuzüglich etwa angefallener Auslagen (wie z. B. Adressrecherchekosten).
Wird durch unsere Mitwirkung ein Vertrag geschlossen, durch den der Streit oder die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis beseitigt oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, berechnen wir hierfür zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr analog RVG.
Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Auftrag
Ihren Auftrag können Sie in unserem Online-Formular erteilen.
Sie können die Formulare direkt online ausfüllen und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
