
Gerichtliches Mahnverfahren
Wenn der Schuldner auf unsere Zahlungsaufforderungen nicht reagiert, schließt sich das gerichtliche Mahnverfahren an das außergerichtliche Inkasso an. Auf Wunsch können wir jedoch auch direkt in dieses Verfahren einsteigen.
Wir beantragen zunächst einen gerichtlichen Mahnbescheid. Wird durch den Schuldner kein Widerspruch eingelegt, beantragen wir in einem weiteren Schritt den Vollstreckungsbescheid. Wird dieser rechtskräftig, erhalten Sie einen Titel, der 30 Jahre lang vollstreckt werden kann.
Gebühren
Wir berechnen diese Tätigkeit nach § 4 RDGEG. Eine Erfolgsprovision behalten wir nicht ein. Wird durch unsere Mitwirkung ein Vertrag geschlossen, durch den der Streit oder die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis beseitigt oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, berechnen wir hierfür zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr analog RVG.
Eine Übersicht der danach anfallenden Kosten erhalten Sie in unserer Gebührentabelle II. Gerichtliches Mahnverfahren.
Auftrag
Ihren Auftrag können Sie in unserem Online-Formular erteilen.
Sie können die Formulare direkt online ausfüllen und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.
