• Wer ist die „Interinkassogroup“?

    In letzter Zeit erreichen uns vermehrt Mitteilungen von Bürgern, dass sie von Inkassounternehmen (z. B. „TECOM“) wegen angeblicher Kosten für sexuelle Dienstleistungen angeschrieben werden. Diese Unternehmen verwenden für ihre E-Mail-Adresse die Endung @interinkassogroup.com. Wir weisen darauf hin, dass diese Unternehmen nichts mit uns zu tun haben! Wir halten diese Zahlungsaufforderungen zudem für unseriös. Beispielsweise enthalten

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  • Vorsicht vor gefälschten Inkasso-Schreiben

    Es gibt sie leider immer wieder: Mahnungen, die ohne jegliche Berechtigung in den Briefkästen ahnungsloser Personen landen. Der BDIU hat nun eine Liste mit jenen Absendern veröffentlicht, die am häufigsten Fake-Mahnschreiben versenden (diese Liste wird fortlaufend aktualisiert und ist zu finden unter https://www.inkasso.de/newsdetail/vorsicht-fake-inkasso-das-sind-die-haeufigsten-absender): Wenn Sie ein solch gefälschtes Mahnschreiben erhalten haben, sollten Sie keinesfalls zahlen

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  • Post vom Inkasso-Unternehmen bekommen? Lieber genau hinsehen!

    Vielleicht ist es Ihnen auch schon passiert: Im Briefkasten liegt ein Schreiben eines Inkasso-Unternehmens, welches Forderungen gegen Sie erhebt, die zweifelslos nicht bestehen. Hier sollten Sie hellhörig werden. Es könnte sich um einen Betrugsversuch handeln. Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) rät deshalb dazu, Inkasso-Briefe genau unter die Lupe zu nehmen. Anhand folgender Punkte können Sie

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  • Wenn Zahlungen durch die Coronakrise ins Stocken geraten

    Das Coronavirus beherrscht gerade unser aller Leben. Es stellt nicht nur ein gesundheitliches Risiko dar, sondern gefährdet auch die finanzielle Sicherheit von Unternehmen und Privatpersonen. Die Auswirkungen sind bereits in vielen Geschäftsbereichen spürbar: Schlechte Auftragslage, ausbleibende Einnahmen, betriebsbedingte Kündigungen, Kurzarbeit und damit einhergehend finanzielle Einbußen für die Betroffenen. Dies führt zwangsläufig in einigen Fällen zu

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  • Gefälschte Mahnschreiben im Umlauf

    Vielleicht haben auch Sie schon einmal ein Mahnschreiben im Briefkasten vorgefunden, das völlig unberechtigt an Sie versandt wurde. Diese gefälschten Mahnschreiben sehen häufig täuschend echt aus – sie sind es aber nicht. Aktuell kommt es zu einer besonders dreisten Betrugswelle. Das Gefährliche: Einige dieser Mahnschreiben werden im Namen von Inkasso-Unternehmen versandt, die tatsächlich im Rechtsdienstleistungsregister

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  • Zentralisierte Inkasso-Aufsicht zum Wohle der Verbraucher

    Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU) fordert eine optimierte und vor allem zentralisierte Inkasso-Aufsicht, um Verbraucher noch besser vor Betrug durch unseriöse Inkasso-Unternehmen zu schützen. Die Aufsicht über die Inkasso-Unternehmen in Deutschland ist momentan auf 40 Zivilgerichte in verschiedenen Bundesländern verteilt und obliegt damit aus Sicht des BDIU zu vielen Einzelstellen. Dies wird auch

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  • Externe Inkasso-Unternehmen können für Entlastung sorgen

    In vielen Kommunen herrscht heutzutage ein erheblicher Investitionsrückstau in Milliardenhöhe. Um die Kommunen zu entlasten, empfiehlt der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e. V. (BDIU), externe Inkasso-Unternehmen zu beauftragen, die das Forderungsmanagement für die Kommunen übernehmen. So wird sichergestellt, dass Investitionsrückstände schneller abgebaut werden und sich die Mitarbeiter der Kommunen auf ihre wesentlichen Aufgaben konzentrieren können. Kontaktieren

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  • Wie erkenne ich eine betrügerische Mahnung?

    Es gibt sie immer öfter auch im Mahnwesen: schwarze Schafe. Da staunt so mancher Empfänger nicht schlecht, wenn er im Briefkasten plötzlich eine Mahnung für Dienstleistungen oder Produkte vorfindet, die er nie beauftragt oder bestellt hat. Meist wirken diese Schreiben täuschend echt, denn sie können mit Original-Logos und korrekten Firmenanschriften versehen sein – ohne dass

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  • Landgericht Oldenburg bestätigt die Erstattungs­fähigkeit von Inkassokosten

    Unter welchen Bedingungen der Schuldner angefallene Inkassokosten als Verzugsschaden erstatten muss, wurde bereits mehrfach und höchstrichterlich entschieden (u.a. OLG Frankfurt, Urteil vom 14.11.1989 – 11 U 14/89; OLG Dresden, Urteil vom 4.4.1995 – 13 U 1515/93; Thüringer Oberlandesgericht 3. Zivilsenat, Urteil vom 30. 11. 1993 – 3 U 163/93; bejahend letztlich auch in BGH, Urteil

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