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Gefälschte Mahnschreiben im Umlauf

Vielleicht haben auch Sie schon einmal ein Mahnschreiben im Briefkasten vorgefunden, das völlig unberechtigt an Sie versandt wurde. Diese gefälschten Mahnschreiben sehen häufig täuschend echt aus – sie sind es aber nicht.

 

Aktuell kommt es zu einer besonders dreisten Betrugswelle. Das Gefährliche: Einige dieser Mahnschreiben werden im Namen von Inkasso-Unternehmen versandt, die tatsächlich im Rechtsdienstleistungsregister registriert sowie Mitglied im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) sind – jedoch ohne das Wissen der betroffenen Unternehmen. In einem konkreten Fall wurden die Empfänger aufgefordert, einen offenen Betrag der „Deutschen Gewinner-Zentrale“ zu begleichen. Dabei ist immer auch von einem vermeintlichen Dienstleistungsvertrag die Rede, der angeblich telefonisch geschlossen worden sei.

 

Das wichtigste, wenn Sie eines dieser Schreiben erhalten: Nicht zahlen, keinen Widerspruch einlegen und am besten überhaupt nicht darauf reagieren! Informieren Sie die Polizei über das Schreiben. Hier können weitere Schritte eingeleitet werden.

 

Schauen Sie bei Erhalt eines solchen Schreibens genau hin! Woran Sie einen Betrug erkennen können:

 

  • Häufig finden sich Rechtschreibfehler.
  • Es fehlen offizielle Angaben wie die Adresse einer Homepage und es werden E-Mail-Adressen mit der Endung kostenloser Web-Clienten angegeben (z. B. Gmail).
  • Die geforderten Beträge sollen auf Konten im Ausland überwiesen werden (die IBAN beginnt nicht mit „DE“)
  • Prüfen Sie, ob das Inkasso-Unternehmen, von dem Sie das Schreiben erhalten haben, im Rechtsdienstleistungsregister gelistet ist. Alle seriösen Inkasso-Unternehmen sind dort aufgeführt. Taucht es dort nicht auf, können Sie davon ausgehen, dass es sich bei dem erhaltenen Mahnschreiben um einen Betrugsversuch handelt.

 

Ein seriöses Mahnschreiben hingegen erkennen Sie an folgenden Merkmalen:

 

  • Name und Firma des Auftraggebers sowie der Grund für die Forderung sind aufgeführt.
  • Das Inkasso-Unternehmen, von dem das Schreiben versandt wurde, ist im Rechtsdienstleistungsregister registriert; eine Mitgliedschaft beim BDIU sichert weitere Seriosität zu.

 

Quelle: https://www.inkasso.de/presse/blog/vorsicht-vor-mahnungen-wegen-einer-%C2%BBdeutschen-gewinner-zentrale%C2%AB-%E2%80%93-update

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