Leistungen

Außergerichtliches Inkasso

Im außergerichtlichen Inkasso nehmen wir zunächst schriftlichen Kontakt mit dem Schuldner auf. Sollte dieser auf unsere Zahlungsaufforderungen nicht reagieren, setzen wir uns mit ihm telefonisch in Verbindung.

Zu einem erfolgreichen außergerichtlichem Inkasso gehören auch:
  • Die Prüfung etwaiger Zahlungsvereinbarungen
  • Die Adressrecherche
  • In Absprache mit unseren Auftraggebern der Abschluss von Vergleichen

Gebühren

Wir berechnen diese Tätigkeit analog Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Eine Übersicht der danach anfallenden Kosten erhalten Sie in unserer Gebührentabelle I.

Bei erfolgreicher Realisation trägt der Schuldner unsere Kosten und Sie erhalten Ihre volle Forderung. Eine Erfolgsprovision behalten wir nicht ein.

Sollte ein Betrag dennoch einmal nicht oder nur zum Teil realisiert werden können (z.B. weil der Schuldner zwischenzeitlich Insolvenz angemeldet hat), ist die nicht beigetriebene Vergütung von Ihnen zu tragen. Ab zehn Aufträgen pro Kalenderjahr berechnen wir im Nichterfolgsfall nur eine Pauschale i.H.v.
EUR 25,00, zuzüglich etwa angefallener Auslagen (wie z.B. Adress­recherche­kosten).

Wird durch unsere Mitwirkung ein Vertrag geschlossen, durch den der Streit oder die Ungewissheit über das Rechtsverhältnis beseitigt oder eine Zahlungsvereinbarung geschlossen wird, berechnen wir hierfür zusätzlich eine 1,5-fache Einigungsgebühr analog RVG.

Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie über unser Kundenportal abrufen. Hierüber können Sie Ihre einzelnen Aufträge einsehen sowie wann und welche Tätigkeit im außergerichtlichen Inkasso wir zu jedem einzelnen Auftrag unter­nommen haben. Dieser Service ist für Sie selbstverständlich gratis.

Alle Gebühren verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

Formulare

Ihren Auftrag können Sie in unserem Online-Formular erteilen.

Sie können die Formulare direkt online ausfüllen und uns per E-Mail, Fax oder Post zukommen lassen.

Bitte senden Sie uns die anspruchsbegründenden Anlagen (z.B. Rechnungen, Verträge, Lieferscheine) nicht im Original, sondern als Kopie zu. Originale müssen wir Ihnen unter Berechnung der erforderlichen Versand- und Kopierkosten zurückschicken.

Es gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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